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Histoire de la médecine

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Prix Georges Villain d'histoire de l'art dentaire

Studie der zahnmedizinischen Praxis und ihrer
Entartungen in den Konzentrationslagern Nazideutschlands

 

Von Xavier Riaud

Zusammenfassung der Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde im Bereich der Geschichte der Wissenschaft und Technik am Centre François Viète des Fachbereiches Wissenschaft und Technik in Nantes.


(Zusammenfassung auf Deutsch und Englisch übersetzt aus dem Französischen.)



Um diese Zusammenfassung erfassen zu können, scheint es mir wichtig, sie von zwei Standpunkten aus zu betrachten. Zum einen werden die deutschen Zahnärzte und ihre Verwickelung in die Naziideologie dargestellt; zum anderen werden die Opfer dieses Regimes beschrieben und das, was aus zahnmedizinischer Sicht aus ihnen geworden ist.


1Die deutschen Zahnärzte und ihre Verwicklung in die Naziideologie

Nach der Machtergreifung der Nazis 1933 werden auch die Zahnärzte mit in die Kriegsvorbereitungen einbezogen. Vor 1933 gehören 12% der Zahnärzte der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) an, die darüber hinaus über einen großen Sympathisantenkreis verfügt. Die Reichsvereinigung der deutschen Zahnärzte (U.R.) wird sehr schnell neu organisiert; die Einsetzung der neuen Geschäftsführung am 24. März 1933 unter der Leitung von Ernst Stück, einem Zahnarzt aus Leipzig, ähnelt sehr einer Machtergreifung. Schon am 23. Mai 1933 befiehlt Stück, dass die Verantwortlichen der Länder- und Kreisgewerkschaften einen politischen Vertreter wählen, der der NSDAP angehört.

Am 2. Oktober 1933 wird Stück vom Reichsinnenminister zum Reichszahnärzteführer1 ernannt. Die U.R. erlangt dadurch ein anderes Statut. Die deutschen Zahnärzte gehören von da an der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik an.

Am 1. Oktober 1934 verordnet der Reichszahnärzteführer, dass alle Zahnärzte, die noch nicht niedergelassen sind, eine achtwöchige ideologische, militärische und berufliche Fortbildung ablegen müssen. Diese ist eine unentbehrliche Bedingung zur Kassenzulassung.


Ab 1933 wird die Rasseneinheit des Berufsstandes die neue ideologische Leitlinie des vereinigten Berufsverbands. Die arische Abstammung soll das entscheidende Kriterium für die Zulassung als Zahnarzt sein.

Im April 1933 bestreitet eine Verordnung den jüdischen Zahnärzten das Recht, als Kassenarzt zu praktizieren. Sie können keine entsprechende Zulassung mehr inne haben. Durch diese Verordnung wird ihnen ihre einzige Einnahmequelle entzogen.

Als die achte Verordnung vom 17. Januar 1939, die das Reichsbürgergesetz2 betrifft, in Kraft gesetzt wird, wird allen jüdischen Zahnärzten die Praxiszulassung endgültig entzogen. Das deutsche Volk wird nur noch von deutschen Zahnärzten behandelt.

Dr. Stück kommentiert diese Maßnahme so: „So endet eine Entwicklung, die unmittelbar nach der Machtergreifung angefangen und die Behandlung der Deutschen allein durch deutsche Ärzte zum Ziel gehabt hat. Diese Entwicklung konnte nur schrittweise erfolgen. Um sie zum Ende zu führen, woran kein Zweifel möglich war, war es vor allem notwendig, dass bestimmte psychologische Voraussetzungen bei einem großen Teil der Bevölkerung geschaffen wurden. Es besteht heute kein Zweifel daran, dass das gesamte deutsche Volk den endgültigen Ausschluss der Juden aus der Medizin billigt.“

Am 1. Januar 1934 gibt es unter den 11332 Zahnärzten 1064 jüdische, von denen ein Großteil die Kassenzulassung besitzt. Am 1. Januar 1938 sind es im ganzen Reich nur noch 579. Von den 372 am 1. Januar 1939 verbleibenden besitzen nur noch 250 die Praxiszulassung. Viele

jüdische Zahnärzte werden verhaftet und sterben in Gefangenschaft. Andere wandern nach sich im Frieden befindenden Ländern aus.

Außerdem werden die deutschen Zahnärzte in die Erbgesundheitsideologie in die Operation T4 (Euthanasie geistig und körperlich Behinderter) eingebunden.

Ab 1936 versuchen die Nationalsozialisten, das Prüfungsfach Rassenhygiene in die Kurrikula einzuführen. Dies gelingt ihnen 1939. Das Fach Rassenhygiene3 wird zum Pflichtfach an allen Universitäten.

Das Thema de Rassenreinheit ist allgegenwärtig in der zahnmedizinischen Fachliteratur.4 So gibt es 1933 nicht weniger als 15 Artikel zu diesem Thema, 1935 sind es sogar 45; im Vergleich dazu sind 70 Artikel der NSDAP gewidmet.

Zahnmedizinstudenten promovieren mit dem einzigen Ziel, den Berufsstand über dieses Thema zu informieren. Gottfried Burstedt5 veröffentlicht seine Dissertation, die er 1940 in Münster verteidigt. Sie ist wie folgt betitelt: „Zahn- und Kiefermissbildungen bei Geisteskranken (Untersuchung an Patienten der Einrichtung Wittekindshof bei Bad Oeynhausen)“.

Auch sollte die Dissertation von Hermann Nienhaus (1940) erwähnt werden: „Zahn- und Kiefermissbildungen als Mittel, die Erbgeistesschwäche zu diagnostizieren.“ Hier ein Auszug aus dieser Dissertation: „Wenn ich meine Experimente mit denen vergleiche, die in den anderen Einrichtungen durchgeführt wurden, muss ich in vielen Fällen eine auffallende Ähnlichkeit der Ergebnisse feststellen. Auf der Basis meiner Experimente möchte ich dennoch betonen, dass Geisteskranke häufig einen hohen und hervorstechenden Kiefer aufweisen. Ich hoffe, dass meine Arbeit dazu beiträgt, die Wichtigkeit der physischen Merkmale für die Erstellung einer Diagnose bei Geisteskranken zu beweisen. In Deutschland benötigt die berechtigte Durchführung des Sterilisierungsgesetzes eine genaue Diagnose der Erbkrankheiten, zu denen auch die Erbgeistesschwäche gehört. Die Berufung auf zuverlässige physische Merkmale wäre sehr hilfreich, denn sie könnte die verantwortungsreiche Aufgabe des Experten erleichtern.“

Ein Bereich der Eugenik, in dem die Zahnärzte besonders aktiv sind, ist derjenige des Begutachtens der Patienten, die eine Hasenscharte, einen Kiefer- oder Gaumeneinschnitt aufweisen.

Die Sterilisierung wird in diesem Fall prinzipiell genehmigt. Die statistischen Evaluationen und die erfassten Fälle werden in der Presse kommentiert. Beginn 1935 wird ein Artikel mit dem Titel „Hasenscharte und Sterilisierung“ in den Zahnärztlichen Mitteilungen6 veröffentlicht: „Die Rostocker Erbgesundheitsabteilung hat die Sterilisierung nach dem Gesetz vom 14. Juli 1933 im Falle einer Hasenscharte als berechtigt betrachtet und hinzugefügt: N. hat zwei Kinder gezeugt, die, genauso wie er, eine Hasenscharte haben. Das eine hat eine totale zweiseitige Hasenscharte; ähnliche Missbildungen waren bei einem verstorbenen Kind vorhanden. N. muss also als Träger einer Erbkrankheit erfasst werden, gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Verhinderung der Geburt von erbkranken Kindern; seine Sterilisierung wird angeordnet.“

In demselben Artikel wird Professor Astel von der Landesverwaltung Thüringens zitiert: „Die Frage, ob ein 27- jähriger Mann, der einen offenen Gaumen und einen Einschnitt in der oberen Lippe besitzt, zeugen darf, muss mit einem kategorischen Nein beantwortet werden... Ein offener Gaumen und ein Einschnitt in der oberen Lippe zählen zu den ernsthaften erblichen Missbildungen und die Personen, die darunter leiden, müssen gemäß dem Gesetz sterilisiert werden... Die Sterilisierungsanfrage muss durch den Kranken oder den Kreisarzt gemacht werden.“

Die zugelassenen Zahnärzte7 sind wie alle medizinisch Tätigen verpflichtet, jegliche Person anzuzeigen, die Erbmissbildungen aufweist. „Die Anzeigepflicht gilt, über die zugelassenen

Ärzte hinaus, für das ganze selbständige Pflegepersonal.“

Schließlich waren die deutschen Zahnärzte auch durch die Eintreibung von Zahngold an dieser Operation beteiligt.

1940 verteidigt Zahnarzt Wiktor Scholz8 seine Dissertation mit dem Titel: „Über die Möglichkeiten der Verwertung des Goldes im Mund der Toten“. Seine Arbeit wird mit Auszeichnung belohnt. Scholz betrachtet die Verwertung des Goldes aus Zahnprothesen und Goldkronen Verstorbener als dringend und unentbehrlich für die Reichswirtschaft. Er bezeichnet dieses „nicht als Abschluss, sondern eher als Anfang“.

SS-Reichsführer Heinrich Himmler9 erinnert sich an diese These. Am 23. September 1940 befiehlt er den SS-Ärzten die Eintreibung der Goldzähne der Leichen und die der Lebenden, „die nicht mehr repariert werden können“. Diese erste Verordnung im Rahmen der Operation T4 wird nicht systematisch an den Häftlingen der Konzentrationslager durchgeführt.

Himmler befiehlt die systematische Verwertung der Goldzähne durch eine zweite Verordnung vom 23. Dezember 1942. Diese Maßnahme ist eine der unmittelbaren Folgen der Durchführung der Endlösung. Sie wird durch den hohen Mangel an Devisen für den Kauf von Rohstoffen erforderlich.

Die Zahnärzte müssen sich sogar in diesem Bereich fortbilden.10


In Grafeneck11 befördern graue Busse mit Beruhigungsmitteln behandelte Kranke. Bei der Ankunft erwartet sie ein Fotograph. Sobald das Foto gemacht ist, müssen sie sich in das Vernichtungszentrum begeben. Der erste Saal ist als medizinischer Untersuchungssaal eingerichtet. Die Kranken müssen sich vollständig ausziehen. Es sind ungefähr 70.

Ein Pfleger betrachtet die Zähne eines jeden von ihnen und markiert sie dann mit einem Stempel mit vier Ziffern auf der Brust, um diejenigen, die Goldzähne besitzen, zu kennzeichnen. Unter Drogeneinfluss öffnen die Opfer mechanisch den Mund und lassen alles über sich ergehen.

Zwei Ärzte, Dr. Schumann und Dr. Baumhardt12, und ihre Assistenten setzen sich hinter zwei kleine Tische. Sie werden die Ankömmlinge untersuchen. Die Untersuchung verläuft sehr schnell. Es handelt sich darum, die Kranken zu beruhigen, damit sie keine sinnlosen Taten begehen, die die Leistung beeinträchtigen könnten. Man versucht auch, eine glaubwürdige Todesursache zu finden, die den Familien vorgelegt werden soll.

Um die Aufruhr in letzter Minute zu vermeiden, spritzen die Pfleger jedem Opfer eine Morphiumdosis. Daraufhin werden die Kranken zum Duschsaal geführt. Nach 18 Minuten ist alles vorbei. Sobald keine Bewegung mehr zu sehen ist, wird die Lüftung von Dr. Schumann eingeschaltet. Nach einer halben Stunde wird die Tür geöffnet. Die Pfleger und das Personal, meistens von der SS, treten in die Gaskammer ein. Die Zahnärzte arbeiten eifrig und entnehmen den Leichen die Goldzähne. Dr. Baumhard vergewissert sich des Todes jedes Opfers und die Körper werden zum Ofen befördert, wo sie verbrannt werden.

Das Lager Grafeneck in Württemberg wird 1940 geschlossen.

Die auf diese Weise in allen Vernichtungslagern gesammelten Goldzähne dienen der Finanzierung eines Teils der Operation.


Bei der 7. Versammlung der Zahnärzte Deutschlands13 im Jahre 1935, ändert die U. R. ihren Namen und wird die Vereinigung der deutschen Zahnärzte. Durch diese Entwicklung eignet sich die Berufsgenossenschaft die Arisierungsideologie der nationalsozialistischen Partei an.


Nach 1935, als der Militärdienst eingeführt wird, werden die Zahnärzte zu kurzen militärischen Übungen eingezogen. Ab 1933 werden die medizinischen Kenntnisse der Zahnärzte in der Luftabwehr verwendet, um einem Angriff durch Nachbarländer vorzubeugen oder um die Zivilbevölkerung im Falle eines Angriffs zu schützen.

Die D. Z. beteiligt sich nach ihrer Gründung 1935 symbolisch an der Ausrüstung der Luftwaffe, indem sie Göring ein Flugzeug schenkt.

Der erste zahnärztliche Krankenwagen wird 1926 in dem Anhänger eines LKWs installiert und 1935 offiziell auf dem Kongress der NSDAP in Nürnberg vorgestellt.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind der zahnärztlichen Fürsorge und Therapeutik zu wenig Achtung auf der gesundheitlichen Ebene geschenkt worden. Schon ab 1935 verlangt die zahnärztliche Berufsgenossenschaft die Schaffung von Infrastruktur in großem Maßstab für die Kiefer- und

Gesichtschirurgie für den Fall eines eventuellen Konfliktes. Bis zum Beginn des zweiten Weltkriegs bleibt das Pflegesystem des zahnärztlichen Pflegedienstes der Reichswehr unverändert.

1933 verordnet der Reichzahnärzteführer die Einrichtung einer Akademie zur Fortbildung der Zahnärzte. Sie erlaubt es, den Berufsstand zu kontrollieren, die nationalsozialistische Ideologie innerhalb dieses Berufsstandes zu verankern und die Inhalte der Ausbildung unter Kontrolle zu bringen, was die Indoktrination erleichtert. Die Zahnärzte müssen die Fortbildungen dieser Einrichtung besuchen. Von 1933 bis 1939 wird sie von Emil Kiefer geleitet, der am 1. Januar 1939 von Georg Axhausen ersetzt wird. Axhausen ist ein aus dem Ersten Weltkrieg erfahrener Kiefer- und Gesichtschirurg. Er muss die Ausbildung den praktischen Anforderungen des in Vorbereitung befindlichen Krieges anpassen.

Sie zielt hauptsächlich auf die Beeinflussung und die Kontrolle der Zahnärzte ab. Indem sie ihren Tätigkeiten einen festen Rahmen gibt, trägt sie an den Kriegsvorbereitungen des Landes bei.

Der Staat hat den Forderungen des Berufsstandes, der ein zahnärztliches Amt fordert, nicht entsprochen. Die Einrichtung von Behandlungsorten und die Bezahlung der Zahnärzte, die einen Offiziersrang wie die Ärzte verlangen, sind zu teuer. Im Falle eines Krieges werden die Zahnärzte einberufen unter dem Dienstgrad „Beamte hohen Ranges“. Ohne wirkliche Zuweisung besetzen sie eine bis zwei Stellen, die für sie in den Sanitätskompanien der Divisionen reserviert sind. So ist ein Zahnarzt zuständig für eine 18000-Mann große Division.

Ein spezieller zahnärztlicher Gesundheitsdienst wird schon ab 1933 für die Hitlerjugend eingerichtet. 1938 behandeln 800 Zahnärzte 7 Millionen junge Menschen.

1940 versucht die Forschungsgruppe für Parodontologie den Krieg zu nutzen, um die Kenntnisse im Bereich der Parodontose zu verbessern und zu entwickeln. „Wir wollen unseren bescheidenen Beitrag erbringen, damit aus den Grausamkeiten des Krieges auch etwas Positives in unserem Bereich entstehen kann. Wir wollen uns nicht nur als Soldaten, sondern auch als Zahnärzte bewähren.“

Am Anfang des Krieges appelliert Dr. Stück14 an die Zahnärzte und ihren Patriotismus. „Es gibt keinen unter uns, der nicht bereit ist, dem Führer mit unerschütterlichem Vertrauen und

blindem Gehorsam zu folgen, gleich, was geschehen kann! ... Egal, wo sich der deutsche Zahnarzt befindet ... wird er alles tun, um dem Führer zu helfen, den Sieg zu erlangen. Opfer und allerlei Entbehrungen sind unvermeidbar. Sie werden natürlich angenommen wie eine zu erfüllende Pflicht.“

Sofort werden 6000 Zahnärzte einberufen.

Diese massive Begeisterung für den Militärdienst stellt ein Problem für die Behandlung der Zivilbevölkerung dar. Die Priorität gilt den Soldaten, so dass Dr. Stück sagt: „Der zur Front Einberufene muss überzeugt sein, dass man sich um die Seinen genügend und gerecht kümmern wird.

Die zwei seit jeher rivalisierenden zahnärztlichen Berufsstände - Zahnärzte und Zahntechniker15 - verbünden sich 1942 und bilden die Studiengruppe der Zahnärzte und Zahntechniker, um die sich anbahnende Volksgesundheitskatastrophe zu lösen. 1943 wird dem ZDA erlaubt, den Zahnärzten und Zahntechnikern die vorläufige für die Kassenpraxis erforderliche Zulassung zu erteilen.

Am 12. April 1943 verordnet Stück die Behandlung der Mundhöhlen aller 1927 geborener jungen Männer, die also zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt sind und möglicherweise eingezogen werden können. Die Soldaten, die für ihr Land kämpfen, müssen gesund sein. Alle Zahnärzte, die sich nicht an der Front befinden, müssen sich an dieser Aktion beteiligen. 1944 wird diese Maßnahme auf alle 1928 und 1929 geborenen jungen Männer ausgedehnt, die also 16 bzw. 15 Jahre alt sind.

Mit dem Vorrücken der Alliierten wird die Gesundheit des deutschen Volkes nicht mehr zur Priorität. Am 30. August 1944 legt der Reichzahnärzteführer die Anzahl der wöchentlichen Behandlungen durch Zahnärzte für die Zivilbevölkerung auf 49 fest.


Zusammenfassend sind 1939 weniger als 100 der 16300 Zahnärzte in Konzentrationslagern tätig. Darunter werden auch die Zahnärzte in der Verwaltung gezählt. Meines Wissens werden nur sieben verurteilt: Professor Hugo Blaschke (zehn Jahre Gefängnis), Dr. Hermann Pook (zehn Jahre), Dr. Willy Frank (sieben Jahre), Dr. Karl-Heinz Tauber (sechs Jahre), Dr. Karl-Philipp-Teodor Schütz16 (mehr als drei Monate [?]), Dr. Wilhelm Henkel, zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1947 hingerichtet, und Dr. Walter Sonntag17, zum Tode verurteilt und am 17. September 1948 hingerichtet. Alle waren SS-Zahnärzte, die in den Konzentrationslagern tätig gewesen sind.


2Die zahnärztliche Behandlung der KZ-Insassen


Sie kann unter drei Gesichtspunkten betrachtet werden:

- die zahnärztliche Behandlung zur Aufrechterhaltung der Produktion

- die Eintreibung von Zahngold

- die zahnärztlichen Experimente

 

2.1Die zahnärztliche Behandlung zur Aufrechterhaltung der Produktion


Dr. Soubirous18, Insasse und Pfleger in Dora, erklärt: „Man kann sich wundern, dass die SS so viel Wert darauf gelegt hat, die Zähne der Häftlinge zu behandeln, obwohl die meisten unter schrecklichen Bedingungen vernichtet wurden. Eigentlich war die Welt der KZ hierarchisiert mit Privilegierten. Die "Prominenten" hatten gute Lebensbedingungen (Nahrung, Kleidung etc.). Für sie galt Näharbeit, Bibliothek, Sportplatz, Bordell und Zahnstation. Die anderen, versklavte Arbeitskräfte, wenn ihr Zustand nicht zu schlecht war, konnten für die Arbeit mit geringem finanziellen Aufwand verwendet werden und trugen auf diese Weise zur nationalsozialistischen Kriegswirtschaft bei. Warum also nicht schmerzhafte Zähne behandeln, die die Leistungsfähigkeit und die Produktivität hätten beeinträchtigen können?“

In der Tat arbeitet ein Mann, der unter Zahnschmerzen leidet, wenig oder schlecht, weil er von diesem Schmerz beeinträchtigt wird.

So erklärt sich, dass alle bedeutenden KZ wie Buchenwald19, Auschwitz, Dachau und viele andere Zahnstationen mit den modernsten Ausstattungen einrichten. Sie führen auch Buch über die Behandlungen der Häftlinge. Diese Behandlungen werden meistens durch gefangene Zahnärzte unter Aufsicht eines oder mehrerer SS-Zahnärzte durchgeführt.

Die zahnärztliche Ausstattung der Arbeitskommandos wird den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Einige verfügen über richtige Ausstattungen, andere über rudimentärere Strukturen. Die Mehrheit hat aber gar keine Ausstattung. Sie kann sich an einen Zivilzahnarzt der Nachbarstadt, an einen Zahnarzt, der in einem Stalag Kriegsgefangener ist, an einen deutschen Militärzahnarzt eines benachbarten Standorts oder an Wanderkommissionen von SS- oder gefangenen Zahnärzten wenden. Schließlich überwiegen die heimlichen Behandlungen, die mit denen standhalten können, die in offiziellen Einrichtungen durchgeführt werden.

Alle Arten von Behandlungen werden durchgeführt: meistens Extraktionen und Behandlungen von Karies, deren Qualität nach dem Krieg anerkannt wurde, aber selten auch Zahnprothesen.

Meistens haben gefangene Zahnärzte oder Zahntechniker diese Arbeiten geleistet, aber in den Kommandos waren es Ärzte, Pfleger, Häftlinge, deren Beruf nichts mit dem eines Zahnarztes gemeinsam hatte, die je nach Bedarf und Nachfrage ihrer Kameraden aus dem Stegreif als Zahnärzte tätig geworden sind.



 

2.2Die Eintreibung von Zahngold

Warum ist diese Eintreibung angeordnet worden?


Nach dem ersten Weltkrieg ist Deutschland20 ausgeblutet. Das Land wurde zum Teil besetzt und abgerüstet. Es fehlt an Gold, um die Kriegsschulden zu bezahlen. So ist es nicht erstaunlich, dass die Nationalsozialisten zu leidenschaftlichen Goldsuchern geworden sind.


Begünstigt durch den Versailler Vertrag (28. Juni 1919, Inkrafttreten am 10. Januar 1920), der das niedergeschmetterte Reich der Hohenzollern wirtschaftlich erwürgt, und durch den Vertrag von Trianon (4. Juni 1920), der die Jahrhunderte alte Habsburger Monarchie zerstückelt, entsteht die nationalsozialistische Bewegung zu Beginn der Zwanziger Jahre in Deutschland und Österreich. Der Wunsch nach Revanche, der in den rechtextremistischen Parteien aufkeimt, strebt nicht nur nach Gebietsrückeroberung sondern auch nach Wiedererlangen verlorenen Reichtums. Zu dieser Zeit sind die meisten Währungen indexgebunden an Gold und es ist möglich, ausländische Banknoten gegen Goldbarren zu bekommen. Gold und Waffen bilden die Kombination, auf die die Nationalsozialisten ihr „tausendjähriges Reich“ bauen wollen.


Die Wirtschaftskrise, die durch den schwarzen Donnerstag an der Wall Street im Jahre 1929 ausgelöst wird, überschreitet erst 1932-1933 den Atlantischen Ozean. Sie verursacht zahlreiche Konkurse, die in Europa eine hohe Anzahl an Selbstmorden zur Folge haben.


1934 wird ein Clearing-Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz21 unterzeichnet. Zusätzlich zum Entschädigungsabkommen, durch das die gegenseitigen Verschuldungen der zwei Länder bereinigt werden, enthält dieser Vertrag eine ganz besondere Klausel: 11,8% des Gegenwerts der deutschen Importe in die Schweiz werden mit Schweizer Franken bezahlt. Diese Klausel ist für die Nazis unentbehrlich, um im Ausland kaufen zu können, da der Schweizer Franken im Unterschied zur Reichsmark überall angenommen wird.


1936 begründet Hitler den „Vierjahresplan, der Deutschland wirtschaftlich vom Ausland unabhängig machen soll. Diese Politik der Autarkie erzielt gewisse Erfolge zulasten starker Entbehrungen seitens der Bevölkerung. Dieser Plan zielt auf die Umorientierung der Aktivitäten auf die Bedürfnisse einer Kriegswirtschaft ab. Das Problem des Rohstoffbedarfs bleibt aber auch in einem autarken Rahmen fast vollständig bestehen. Wie ist es möglich, sie zu beschaffen? Wer will noch mit dem Nazi-Regime Handel treiben? Es bleibt nur die Lösung, rohstoffreiche Gebiete zu kontrollieren.


Trotz der Kontrolle der rohstoffreichen Regionen in Europa, im Nahen Osten und auf dem Balkan bleibt dennoch die Rüstungsindustrie von Käufen abhängig, die außerhalb der von Deutschland beherrschten Gebiete getätigt werden. Es ist notwendig, 100% des benötigten Mangan (Bestandteil der Stahllegierung, die zur Herstellung von Kanonenrohren und Gewehren verwendet wird) und 99,8% des benötigten Chroms (notwendig für den Edelstahl für die Kugellager und die Verstärkung der Granatenhülsen) zu importieren. Es müssen auch mehr als die Hälfte des Eisenerzes und drei Viertel des Wolframs (75,9%) beschafft werden; dieses graue Metall wird in der Flugzeugindustrie verwendet.


Die größten Chromhersteller bleiben Deutschland verschlossen. Afrika wird von England kontrolliert und Russland braucht es dringend. China, der wichtigste Wolframhersteller, befindet sich seit 1937 in Krieg mit Japan. Schließlich erklären sich die Türkei für Chrom, Spanien für Mangan und Portugal für Wolfram bereit, Deutschland zu versorgen. Das Problem der Bezahlung besteht aber immer noch!


In der Tat warnt 1939 der Reichsbankpräsident22 die Regierung, dass die Vorräte an Devisen und an Gold erschöpft seien und dass es nicht mehr möglich sei, Blankoscheck auszustellen auf den industriellen Aufschwung und die Rüstungsindustrie. Das Regime hat die Autarkie bis an ihre Grenzen betrieben. Der „Vierjahresplan“ entspricht einer Politik sehr hoher öffentlicher Ausgaben, die zum Teil durch die Geldherstellung ausgeglichen werden. Nur, diese kennt auch Grenzen, denn ansonsten führt sie zur Inflation. Anders gesagt, sinkt der Wert der Währung soweit, dass diese Senkung die Kaufkraft ruiniert. Der Zustand der Finanzen ist alarmierend und die Politik der Flucht nach vorne mittels Drucks neuer Banknoten kann nicht länger betrieben werden. Auf Dauer hätte die Industrie nicht weiter produzieren können, ohne auf äußeren Märkten einzukaufen. Von 1933 bis 1939 verschlingt die Rüstung des Reiches23 51,9% aller öffentlichen Ausgaben. Als Dr. Hjalmar Schacht24 1939 Alarm schlägt, dass die Goldvorräte der Reichsbank leer seien, steht Deutschland am Rande des Bankrotts. Wenn nichts geschieht, muss die Politik der grenzenlosen öffentlichen Ausgaben gestoppt werden; dies würde die Beendigung der Bezahlung bedeuten, da es unmöglich wird, den Handel mit dem Ausland zu finanzieren. Die Nazis müssen also an Gold kommen, da die Bezahlung der internationalen Handelbeziehungen zwischen den Nationen auf der Goldwährung beruht. Das Land, das ein Handelsdefizit aufweist, muss seine Schulden durch eine Goldzahlung an die Länder begleichen, die mit ihm Handelsbeziehungen haben.


Es gibt keine andere Möglichkeit mehr, als die Feindseligkeiten zu eröffnen, um das Gold von dort zu erlangen, wo es sich befindet. Dies bedeutet außerhalb Deutschlands und Österreichs, wo alle Güter schon beschlagnahmt worden sind. Es bleibt nur noch die Wahl, die Wehrmacht

andere Länder erobern zu lassen, um andere Rohstoffvorkommen auszubeuten. Der Goldbedarf der Nazis wird auf drei verschiedene Arten gedeckt. Gleich nach dem Anschluss im Jahre 1938 wird das Gold aus Österreich überführt. Im März 1939 marschiert die Wehrmacht25 in Prag ein und die tschechischen Regionen werden zum Protektorat Böhmen und Mähren. Die Goldvorräte der Prager Zentralbank werden an die Reichsbank überführt. Das Gleiche geschieht mit dem polnischen, luxemburgischen, albanischen, norwegischen, litauischen und lettischen Gold. Diesem Gold muss das Gold hinzugerechnet werden, das den Bevölkerungen und vor allem den Häftlingen der Konzentrationslager entnommen wurde.


Die Nazis müssen aber einige funktionierende Drehscheiben zum Umtausch dieser unrechtmäßig erworbenen Güter gegen Devisen behalten, da die Eröffnung der Feindseligkeiten die Reichsmark unumtauschbar werden lässt. Sie war es schon seit Januar 1937, als die Reichsbank26 erklärt, dass die alte Regel der Golddeckung der Währung ihre Gültigkeit verloren habe und dass die Reichsmark einsatzfähig werden könne.


Wenn man sich unbedingt Devisen verschaffen will, muss man mittels neutraler Länder handeln, die zu wahrhaften Finanzpumpen werden, d. h. zu Stätten, die Gold gegen Devisen tauschen können, mit denen man möglicherweise auf internationalen Märkten notwendige Produkte kaufen könnte. Das gestohlene Gold nimmt also eine andere Form an, wird zu Banknoten und zu Kriegsmaterial. Der Schweizer Franken ist zum externen Zahlungsmittel des Reichs geworden. Die Grube von Merkers und die anderen Lager enthalten nur noch Vorräte, die noch nicht ins Ausland geflossen sind oder die, die die Vorräte der Reichsbank und der deutschen Banken stützen müssen. Der Rest schläft in Tresoren in neutralen europäischen Ländern oder verkehrt nach einem Besitzerwechsel auf anderen Kontinenten. Welche Länder haben den Nazis die Dreiecksgleichung deutsches Gold = ausländische Devisen = strategische Produkte ermöglicht?


Japan und Italien bilden, zusammen mit Deutschland, die Achse und haben eigene Kriegslasten zu tragen. Die Schweiz, Schweden, Spanien, Portugal, Rumänien und die Türkei stehen nicht im Konflikt mit Deutschland und befinden sich nicht in Krieg. Schließlich, zwar sehr weit entfernt, aber durch die deutschen U-Boote erreichbar, zeigt sich Argentinien als befreundetes Land.


Nur, die meisten dieser Nationen besitzen nicht genügend wirtschaftliches und finanzielles Gewicht, um das dritte Reich effektiv zu unterstützen. Zwangsläufig müssen vor allem die Schweiz27 und an zweiter Stelle Schweden Deutschland helfen.


Schon ab 1925 entsteht eine wirkliche Auseinandersetzung unter den Zahnärzten28 für und gegen die Verwertung des Zahngoldes aus dem Mund von Toten.

Wiktor Scholz verteidigt 1940 seine Dissertation. Am 23. September 1940 wird die erste, am 23. Dezember 1942 die zweite Verordnung Himmlers verkündet.

Ab diesem Moment wird das Gold aus den Gaskammern29 von Häftlingskommandos eingesammelt, die einzig diese Aufgabe erfüllen müssen. Die Häftlinge, die in den Lagern ankommen, werden einer medizinischen Untersuchung unterzogen, bei der die Anzahl ihrer Goldzähne erfasst wird. Es bestehen zwei Alternativen: entweder behält der Häftling seine Goldzähne und sie werden ihm erst nach seinem Tod ausgerissen, oder er muss in die Lagerzahnstation, um diese Zähne ziehen zu lassen.

Eine französische Studie spricht von 17 Tonnen Zahngold. Sie beruht auf der Zeugenaussage vor dem internationalen Militärgericht in Nürnberg von Dr. Sigismond Bendel30, eines deportierten französischen Arztes, der einem Sonderkommando in Auschwitz entkam, und auf seiner Aussage vor dem englischen Militärgericht in Hamburg (Nr. 11953): „Die nationalsozialistische Regierung hat erklärt, sie interessiere sich nicht für Gold, dennoch ist es ihr gelungen, 17 Tonnen aus den Zähnen von vier Millionen Leichen zu gewinnen.“

Dieses Gold wird vom Lager nach Berlin31 befördert, wo es durch das SS-WVHA vermerkt wird, bevor es nachts unter Bewachung in die Kellerräume der Reichsbank überführt wird.

Nach dem Pogrom der Nacht des 9. November 1938 hat das Reich32 beschlossen, das gesamte Gold, Platin und Silber, das die jüdische Bevölkerung besitzt, zu beschlagnahmen. Das Edelmetall kam in Raffinerien und wurde zu Barren geschmolzen. Die Degussa schickt diese Barren der Reichsbank, nachdem sie die Reinigungskosten und einen geringen Gewinn abgezogen hat.

Das Protokoll der Vernehmung von Thoms33 vom 8. Mai 1945 erklärt im Detail die Organisation der Reichsbank: „Mein Ansprechpartner, der SS-Brigadechef Frank hat mich darüber informiert, dass die Lieferungen per LKW unter der Leitung eines SS-Mannes namens Melmer erfolgen würden. Ich solle ihm eine vorläufige Quittung für die gelieferten Kisten ausstellen. Später werde mir Melmer mitteilen, auf welches Konto der Wert der Gegenstände überwiesen werden sollte. Bei Lieferung wurden die Waren erfasst und auf die entsprechenden Abteilungen der Reichsbank aufgeteilt. Daraufhin ist eine echte Liste der gelieferten Gegenstände erstellt und Melmer eine definitive Quittung eigenhändig überreicht worden. Dieser hat mich darüber informiert, dass der Wert der Gegenstände auf das Konto von Max Heiliger überwiesen werden sollte. Ich habe dies telefonisch an Patzer weitergeleitet, der beim Finanzministerium Leiter der Konten war. Er hat die Transaktion für gültig erklärt, worüber ich Melmer am 16. November 1942 informiert habe. Am 26. August 1942 hat Melmer, der in Zivil gekleidet war und von zwei SS-Wachposten in Uniform begleitet wurde, die erste Lieferung getätigt. Es waren versiegelte Container, die in der Abteilung für Edelmetalle der Reichsbank geöffnet wurden. Ein erstes Zeichen der möglichen Herkunft dieser Container war bei einigen ein Stempel mit dem Namen von Konzentrationslagern, zum Beispiel Auschwitz und Lublin. Die zweite Lieferung vom November 1942 enthielt zum ersten Mal Zahngold. Die folgenden enthielten erhebliche Mengen davon, die auf ungewöhnliche Weise angestiegen sind. Die Lieferungen erfolgten meistens nachts von den Gebäuden des Berliner WVHA in die Berliner Reichsbank.“


Es ist berechnet worden, dass der Wert des Goldes, das von den Nazis in die Schweiz34 transferiert wurde, zwischen 1640 Millionen Schweizer Franken laut der Nationalbank und 1716 Millionen Schweizer Franken laut den Zollämtern35 betragen hat.


Ende 1942 arbeiten 80% der schweizerischen Präzisionsinstrumentenhersteller, 75% der schweizerischen Uhrenindustrie, die Uhrenzünder herstellen, 70% der schweizerischen Elektroindustrie sowie 60% der schweizerischen Rüstungsindustrie für Deutschland, das sie mit dem Geld bezahlt, das durch Goldtausch mit den Schweizer Banken gewonnen wird.


1942-1943 kennen die alliierten Regierungen die zweifelhafte Herkunft des deutschen Goldes. Sie drohen den neutralen Ländern mit wirtschaftlichen Sanktionen, wenn diese das Gold weiterhin annehmen. Bald ist der Goldhandel mit Deutschland blockiert. Portugal und Spanien wollen kein Nazi-Gold mehr. Es bildet sich ein regelrechtes Embargo. Der Vize-Präsident der schweizerischen Nationalbank36 kommt auf die Idee, „das unerwünschte Gold in sehr gefragtes schweizerisches Gold oder in den überall genommenen und stabilen Schweizer Franken umzuwandeln“. Die deutschen Goldbarren werden wieder geschmolzen und bekommen einen Stempel der schweizerischen Nationalbank. Ab diesem Zeitpunkt kann der Handel wieder stattfinden. Der deutsche Import fängt wieder an und der bewaffnete Konflikt verlängert sich. 1943 gibt Walther Funk37 zu, dass Deutschland „nicht länger als zwei Monate ausgehalten hätte“, wenn die Schweiz damit aufgehört hätte, Devisen gegen das Gold zu tauschen.


Die deutschen Goldlieferungen in die Schweiz haben stetig zugenommen. 1943 haben sie 590 Millionen Schweizer Franken erreicht und sind erst während der vier letzten Monate des Jahres 1945 auf 16,8 Millionen gefallen, aus Mangel an Beförderungsmitteln.


 

2.3Die zahnärztlichen Experimente

Die Anzahl der zahnärztlichen Experimente ist nicht sehr hoch, aber man kann vier Bereiche unterscheiden:

- anthropologisch

- pharmakologisch

- histologisch

- medizinisch mit zahnärztlichen Auswirkungen

 

2.3.1Anthropologisch

In Buchenwald38 werden Schädel mittels verschiedener Methoden wie bei eingeborenen Stämmen Amazoniens verkleinert.

In Natzweiler-Struthof möchte Professor Hirt39, Professor für Anatomie an der Universität der Medizin in Straßburg und SS-Sturmbannführer, ein Anatomie-Morphologie-Museum zu den Besonderheiten des Gesichts und des Schädels der Juden gründen. Ähnliches gilt für Dachau.

In Auschwitz begeistert sich der SS-Arzt Dr. Mengele40 für die Erforschung des Zwillingsdaseins. Die Zwillinge werden allen möglichen anthropometrischen Untersuchungen unterzogen. Sie werden zum Beispiel in der Zahnstation in Auschwitz zahnärztlich untersucht, wo Zahnabdrücke genommen werden, um gute Gipsgüsse zu bekommen, die aufbewahrt werden, um eine vergleichende Studie zwischen zwei Individuen durchzuführen. Die zwei Häftlinge werden anschließend hingerichtet und obduziert, um alle morphologischen Ähnlichkeiten und Unterschiede aufzulisten.

 

2.3.2Pharmakologisch

In Dachau bedient sich der Arzt Dr. Rascher41 der Erfindung eines die Blutgerinnung hemmenden Medikaments, das der Halbjude Robert Feix entwickelt hat. Er vermarktet es unter dem Namen Polygal 10 und führt klinische Experimente mit den Polygal 10-Dragees durch, zunächst im Operationstrakt und in der Zahnstation in Dachau.

1940 befiehlt Hitler der in Frankfurt niedergelassenen Chemikalienfabrik IG Farben42, große Mengen Fluor herzustellen. Es soll dem Trinkwasser für die Stalaghäftlinge beigemischt werden. Die beruhigende Wirkung des Fluors soll die Disziplin in den Lagern sichern und den Antrieb der Häftlinge dämpfen, die zu fliehen versuchen.



 

2.3.3Histologisch

Dr. Mengele43 und, auf einer anderen Ebene, Dr. Weber bemühen sich, eine infektiöse Ursache für den Noma (gangränöse Stomatitis) bei Zigeunerkindern zu finden. Die Kinder, die unter dieser Krankheit leiden, werden bei der Ankunft der Züge in Auschwitz ausgesondert. Sie werden hingerichtet und von Dr. Weber obduziert. Am Institut für Histologie und Bakteriologie in der Nähe von Auschwitz werden Abstriche und histologische Streifen entnommen.

Dr. Lettich44 erinnert sich auch daran, dass „der SS-Arzt Dr. Münch, der im SS-Gesundheitsinstitut in der Nähe von Auschwitz arbeitete, nicht bei der Sache blieb und fast jeden Tag ein neues Projekt anfing. Ich möchte besonders seine Arbeit über die Behandlung des Gelenkrheumas nennen. Er behauptete, dass diese rheumatischen Schmerzen durch Zahnkörnchen verursacht würden und dass man sie behandeln könne, indem man Rheumakranken Streptokokkus-Filtrate injiziert. Es gab einige Rheumakranke im Krankenhaus in Auschwitz. So zog ihnen Dr. Münch die Zähne, einen nach dem anderen, um die kleinen und großen Streptokokken zu züchten und das Filtrat vorzubereiten.“

 

2.3.4Medizinisch mit zahnärztlichen Auswirkungen


Medizinische Experimente, wie zum Beispiel zu Malaria oder Meerwasser, hatten auch mit Zahnmedizin zu tun.

Die medizinischen Experimente der Nationalsozialisten an Häftlingen der Konzentrationslager führten während des Nürnberger Prozesses gegen die SS-Ärzte im Jahre 1947 zu einer Bestimmung, die medizinische Experimente an Menschen in 10 Punkten regelt.


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[Nachbemerkung der Übersetzerin. Die Zitate aus deutschsprachigen Quellen wurden aus dem Französischen in das Deutsche rückübersetzt und werden daher ohne Zweifel Unterschiede zu dem ursprünglichen Text aufweisen. Ähnliches mag gelten für Fachausdrücke und spezielle Bezeichnungen. Beispielsweise wurden sowohl „chirurgien-dentiste“ als auch „dentiste diplomé“ mit Zahnarzt übersetzt, während ein „dentiste non-diplomé“ als Zahntechniker bezeichnet wurde (vgl. die Fußnote 15).]


1 Siehe E. Häussermann, NS-Zeit - ein Kapitel der Verdrängung, in Zahnärztliche Mitteilungen, Deutsche Zahnärzte 1933 bis 1945, Köln, 1996-1997, S. 14

2 Siehe G. I. Cagerodcev & A. Thom, Medizin unterm Hakenkreuz, VEB Verlag und Gesundheit, 1989, S. 312-313

3 Siehe G. I. Cagerodcev & A. Thom, s. o., S. 313

4 M. Köhn, Zahnärzte 1933-1945, Berufsverbot, Emigration, Verfolgung, Hentrich, Berlin 1994, S. 35

5 Siehe W. Schulz, Zur Organisation und Durchführung der zahnmedizinischen Versorgung durch die Waffen-SS in den Konzentrationslagern während der Zeit des Nationalsozialismus, Bonn, Dissertation, 1989, S. 107

6 Siehe M. Köhn, 1994, S. 35-36

7 Siehe G. Kleine, Die Zahnheilkunde in der Zeit der faschistischen Diktatur in Deutschland (1933-1945), Dresden, 1976, Medizinische Dissertation der Medizinischen Akademie, S. 58

8 Siehe Panstwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau, Oswiecim, Polen, 2003

9 Siehe J. P. Picaper, Sur les traces des trésors nazis, Tallandier, Paris, 1998, S. 206-208

10Siehe Centre de documentation juive contemporaine, Paris, 2003, doc. CXXXII-48 vom 20.01.1947, S. 1-7. Erklärung unter Eid vor dem Militärgerichtshof in Nürnberg während des Prozesses gegen die Organisation SS-WVHA.

11 Siehe P. Aziz, Les médecins de la mort, Genf, 1975, Famot, Bd. 4, S. 63-66

12 Siehe P. Aziz, s. o., Bd. 4, S. 63-66

13 Siehe G. I. Cagerodcev & A. Thom, s. o., S. 316

14 Siehe G. I. Cagerodcev & A. Thom, s. o., S. 326-327

15 Die diplomierten Zahnärzte haben eine Dissertation verfasst und studieren als einzige an der Universität, was sie bei den Kassen akkreditiert. Die Zahnärzte ohne Diplom müssen ein bestimmtes Examen ablegen, um von den Kassen zugelassen zu werden.

16 Diese Information stammt vom Direktor des Museums in Lublin-Majdanek (Polen, 2003, 2006), wo dieser Zahnarzt vom November 1941 bis zum November 1942, dann vom Dezember 1942 bis zum Juli 1943 praktiziert hat. Der Direktor konnte mir keine genaueren Informationen geben.

17Siehe Pierre Gartiser, unveröffentlichtes Manuskript aus dem Jahre 1998, persönliche Mitteilung (2005). Pierre Gartiser ist Franzose. Er wurde in das Lager Oranienburg-Sachsenhausen deportiert, wo er als Pfleger im Revier tätig war.

18 Siehe G. Soubirous, persönliche Mitteilung, 1995

19 Siehe Xavier Riaud, La pratique dentaire dans les camps du IIIème Reich, L'Harmattan, Collection Allemagne d'hier et d'aujourd'hui, Paris, 2002

20 Siehe Picaper, Jean-Paul, 1998, S. 16-18

21 Siehe Henry Charles, La Suisse et le financement de la guerre, neutralité et sens des affaires, in Seconde Guerre Mondiale, 1939-1945, Nr. 2, Puteaux, Mai/Juni 2002, S. 36-39

22 Siehe Le Bor Adam, Les banquiers secrets de Hitler, Le Rocher, Monaco, 1997, S. 125. 1937 wird von Schach der erste Alarm geschlagen. Schach ist zu dieser Zeit Wirtschaftsminister, wird aber zu Gunsten eines überzeugten Nationalsozialisten, Walter Funk, entlassen.

23 Siehe Ziegler, Jean, La Suisse, l'or et les morts, Le Seuil, Paris, 1997, S. 57

24 Siehe Le Bor, Adam, 1997, S. 125

25 Siehe Unabhängige schweizerische Expertenkommission, Les transactions sur l'or pendant la seconde Guerre mondiale: vue d'ensemble avec statistiques et commentaires, Londoner Konferenz über das Nazi-Gold, London, 24. Dezember 1997.

26 Siehe Picaper, J. P., 1998, S. 16-18

27 Siehe Rings, Werner, L'or des Nazis. La Suisse, un relais discret, Payot, Lausanne, 1985, S. 25-29

Siehe auch Marguerat, Philippe, Or allemand - or allié 1940-1945, in Revue suisse d’Histoire, Schwabe & Co, Bd. 47, n°1, S. 520-531

28 Siehe Schutz, Wilhelm, 1998, S. 114-121

29 Siehe Panstwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau, Oswiecim, Polen, 2003

30 Siehe Obadia, Yves, Pratique dentaire dans les camps de concentration, Dissertation, Lyon, 1975, S. 27

31 Siehe Centre de documentation juive contemporaine, 2003, Dok. CXXXII-48 vom 20.01.1947, S. 1-7

32 Siehe www.degussahistory.com

33 Siehe Staatsarchiv Nürnberg, Nürnberg, 1999

34 Siehe Rings, Werner, 1985, S. 47

35 Siehe Perrenoud, Marc, Aperçu des relations économiques et financières de la Suisse avec l'Allemagne, in Revue d'Histoire de la Shoah, n°163, 1998, S. 112-116

36 Siehe Rings, Werner, 1985, S. 42. Die schweizerischen Bankiers bekamen natürlich eine prozentualen Entlohnung für das Schmelzen der deutschen Goldbarren.

37 Siehe Picaper, J. P., 1998, S. 19

38 Siehe US Holocaust Memorial Museum, Washington DC, USA, 2003

39 Siehe Le Minor, Jean-Marie, Les sciences morphologiques médicales à Strasbourg du XVème au XXème siècles, Presses Universitaires de Strasbourg, 2002, S. 327-334

40 Siehe Panstwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau, Oswiecim, Polen, 2003

41 Siehe Bayle, Francois, Croix gammée contre Caducée, Staatsdruckerei, Neustadt (Pfalz), 1950, S. 1102-1107

42 Siehe US Public Health Service, Fluoride - The modern day DDT, http://www.home.interkom.com, 1997, S. 12

43 Siehe Obadia, Yves, 1975, S. 59-60

44 Siehe Lettich André, 34 mois dans les camps de concentration, Med. Dissertation, Paris, 1946

Picaper Jean-Paul, Sur la trace des trésors nazis, Tallandier, Paris, 1998

Riaud Xavier, La pratique dentaire dans les camps du IIIème Reich, L’Harmattan, Collection Allemagne d’hier et d’aujourd’hui, Paris, 2002

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[Nachbemerkung der Übersetzerin. Die Zitate aus deutschsprachigen Quellen wurden aus dem Französischen in das Deutsche rückübersetzt und werden daher ohne Zweifel Unterschiede zu dem ursprünglichen Text aufweisen. Ähnliches mag gelten für Fachausdrücke und spezielle Bezeichnungen. Beispielsweise wurden sowohl „chirurgien-dentiste“ als auch „dentiste diplomé“ mit Zahnarzt übersetzt, während ein „dentiste non-diplomé“ als Zahntechniker bezeichnet wurde (vgl. die Fußnote 15).]


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